- ARBEITSSICHERHEIT
- GEFÄHRDUNGSANALYSE
- SIGEKO
- RISIKOBEWERTUNG
- DRUCKGERÄTERICHTLINIE
- ATEX
Arbeits- und Gesundheitsschutz Die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sind gesetzlich verankerte Unternehmerpflichten und unabdingbare Voraussetzung für einen erfolgreichen Betrieb. Arbeitsunfälle und betriebsbedingte Erkrankungen führen zu Fehlzeiten, Betriebsstörungen, Qualitätsverlusten und nicht zuletzt menschliches Leid. Hierdurch entstehen vermeidbare Kosten. Diese Unternehmerpflichten sind innerbetrieblich hierarchisch zu delegieren. Arbeits- und Gesundheitsschutz lohnt sich! Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein Muss! |
Bei der Anlagenplanung u. -optimierung werden folgende Anforderungen an die Arbeitssicherheit berücksichtigt: Gefährdungsanalyse und Risikobewertung Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften Einhaltung der harmonisierten Normen wie Druckgeräterichtlinie, Atex usw. Konformitätsbewertung Stellung eines SiGeKo |
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Gefährdungsanalyse Unter Gefährdung wird im Arbeitsschutz verstanden, wenn schädigende Energie oder schädigende Stoffe räumlich und zeitlich mit dem Menschen zusammentreffen und daraus ein Gesundheitsschaden entsteht. Eine Gefährdungsbeurteilung hilft Ihnen, Defizite in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz rechtzeitig zu erkennen und so systematisch zu beseitigen. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Erstellung und Umsetzung dieser Gefährdungsbeurteilungen. |
SIGEKO Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) Arbeit auf Baustellen ist durch Zeit- und Kostendruck sowie ein hohes Unfall- und Störfallrisiko gekennzeichnet. Die Verantwortung liegt beim Bauherrn. Dieser muss dafür sorgen, dass eine sichere Errichtung des Objekts erfolgt und die Anforderungen aus der Baustellenverordnung (BauStellV) umgesetzt werden. Sind Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig, ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen. Wir übernehmen die Funktion des SiGeKo und entlasten damit die Bauherren und die beteiligten Unternehmer. |
Risikobewertung Die Risikobewertung schließt sich unmittelbar an die Risikoeinschätzung aus der Risikoanalyse an. In dieser Phase der Risikobeurteilung wird geprüft, ob das Risiko für die determinierten Gefährdungen hinreichend gemindert wurde oder nicht. Wurde das jeweilig betrachtete Risiko hinreichend gemindert, endet damit das Gesamtverfahren der Risikobeurteilung. Wird die Risikominderung als unzureichend eingestuft, werden weitere Überlegungen zur Risikominderung angestellt. Diese Überlegungen sind nicht Bestandteil des Gesamtverfahrens der Risikobeurteilung. Unter Berücksichtigung des veränderten Risikos startet der Prozess dann erneut mit der Risikoanalyse. |
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RISIKOBEWERTUNG |
Druckgeräterichtlinie Die Druckgeräterichtlinie legt nur die Anforderungen für das Inverkehrbringen (Beschaffenheitsvorschriften) von Druckgeräten fest. Die Betriebsvorschriften für den Betreiber von druckführenden Anlagen (überwachungsbedürftige Anlagen) sind in der Betriebssicherheitsverordnung und den hierzu veröffentlichten Technischen Regeln Betriebssicherheit (TRBS) geregelt. Druckgeräterichtlinie ab 1. Juni 2015 Mit der neuen Richtlinie sollen bestimmte Schwachpunkte und Unheitlichkeiten bei der Umsetzung und Durchführung der bisherigen Driuckgeräterichtlinie 97/23/EG beseitigt werden. Darüber hinaus werden Änderungen und Anpassungen durch den neuen Europäischen Rechtsrahmem (New LegislativeFramework - NLF) erforderlich. Ein weiterer Grund sind die neuen Einstufungskriterien für Fluide gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) die die bisherige Richtlinie 67/548/EWG spätestens zum 1. Juni 2015 ablöst. |
ATEX ATmosphère EXplosibles ist ein weit verbreitetes Synonym für die ATEX-Richtlinien der Europäischen Union. Die Direktive umfasst aktuell zwei Richtlinien auf dem Gebiet des Explosionsschutzes, nämlich die ATEX-Produktrichtlinie 94/9/EG und die ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG. |
Folgende Produkte sind von der ATEX-Richtlinie betroffen: Geräte: Maschinen, Betriebsmittel, Vorrichtungen, Steuerungs- und Ausrüstungsteile Schutzsysteme: Explosionsunterdrückungssysteme, -entlastungssysteme und andere Komponenten: Erforderliche Komponenten für den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen |
Als äußeres Zeichen für die Einhaltung der ATEX-Richtlinie muss die CE-Kennzeichnung auf jeder Maschine angebracht werden. |